Um die Lebensbedingungen speziell der an Alt- und Totholz sowie Sonderstandorte gebundenen Arten im hessischen Staatswald weiter zu verbessern, wurden auf über 32.000 Hektar Naturwaldentwicklungsflächen, füher Kernflächen Naturschutz, ausgewählt. Diese Flächen sind aus der Nutzung genommen und dienen ausschließlich dem Naturschutz.
Die Auswahl der Naturwaldentwicklungsflächen durch die hessischen Forstämter des Landesbetriebs HessenForst ist ein Bestandteil der Umsetzung der Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald, die am 26. August 2010 mit Erlass des Ministeriums verbindlich geworden ist. Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung von 2014 wurde vereinbart, die Naturwaldentwicklungsflächen im Staatswald von ursprünglich sechs auf acht Prozent auszuweiten.
Die entstehende Artenvielfalt für Alt- und Totholzbewohner verbessert die Anpassungsfähigkeit und Stabilität von Wald-Ökosystemen. Diese Maßnahme ist ein Bestandteil der hessischen Biodiversitätsstrategie; Biodiversität zu erhalten und zu verbessern ist daher ein Kennzeichen nachhaltiger Forstwirtschaft.
Zu diesem Zwecke hatte eine interdisziplinäre Projektgruppe des Landesbetriebs die Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald als konkretes Handlungskonzept erarbeitet. Bereits beim Entstehen wurde diese intensiv mit dem amtlichen und ehrenamtlichen Naturschutz diskutiert. Diese Diskussion wurde im Rahmen der Auswahl der Naturwaldentwicklungsflächen durch die Forstämter auf örtlicher Ebene fortgesetzt.
In den Naturwaldentwicklungsflächen sind überdurchschnittlich viele alte Buchenbestände aber auch seltene Waldgesellschaften wie Erlenbrüche, Auewälder, Trockenwälder und Schluchtwälder präsentiert.
Dort werden auch viele seltene Arten einen passenden Lebensraum finden. Die Naturwaldnentwicklungsflächen sind ein idealer Rückzugsraum für besonders störungsempfindliche Arten wie Schwarzstorch, Buntspecht und die Waldfledermäuse.
Allgemeine Nutzungsbedingungen
- Im Zuge der Feinabstimmung können künftig noch Änderungen der Kernflächenabgrenzungen vorgenommen werden. Daher wird es voraussichtlich zu Uptdates der Kernflächendaten kommen. Es gilt immer die neuste Version.
- HessenForst übernimmt keine Gewähr für die Gültigkeit, Aktualität und Richtigkeit der Daten.
- Haftungsansprüche gegen HessenForst sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Das Urheberrecht der Naturwaldentwicklungsflächendaten liegt bei HessenForst.
- Die Verwendung und Vervielfältigung ist nur für den nicht gewerblichen Gebrauch zulässig.
- Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte keinen Zugriff auf die Daten haben. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Mit der Nutzung dieses passwortgeschützten Bereiches erklären Sie sich mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen einverstanden.
Eine Übersicht zu den Naturwaldentwicklungsflächen in Hessen und eine Karte finden sie hier:
Version: 12.01.2021
Naturwaldentwicklungsflächenübersicht / Kernflächenübersicht
Naturwaldentwicklungskarte / Kernflächenkarte
Die zum Download bereitgestellten Daten enthalten die Grenzen der Naturwaldentwicklungsflächen in ESRI-Shape-Format und ETRS89-Projektion.
Kontakt
HessenForst
Landesbetriebsleitung
Sachbereich Forstliche Geoinformation
Tel: 0641 4991-0
Fax: 0641 4991-101