Neue Schilder für die Schutzzone I

24.06.2021

Im Landschaftsschutzgebiet „Mönchbruch und Wälder bei Mörfelden-Walldorf und Groß-Gerau“ weisen neue Hinweisschilder auf temporäre Ver- und Gebote hin.

Ab dem 24.06.2021 werden neue Schilder montiert. „Landschaftsschutzgebiet, Schutzzone I“ steht darauf und dass im Zeitraum vom 15. März bis 15. Juli Leinenpflicht und Wegegebot herrschen. Diese Schilder stehen an ganz bestimmten Wiesenbereichen, die einen besonderen Schutzstatus aufweisen. Hierzu gehören die großen Wiesenflächen am Schwarzbach (Königstädter Wiesen, Treburer Wiesen) und die Stromleitungstrasse an der Heidelandschaft. Zwischen Mitte März und Mitte Juli brüten hier verschiedene, besonders geschützte Vögel, wie beispielsweise Wachtelkönig, Heidelerche, Wasserralle und Steinschmätzer. Damit diese Bodenbrüter in Ruhe ihre Jungen großziehen können, dürfen sie nicht gestört werden. „Leider ist für die besonders empfindlichen Vögel ein vorbeilaufender oder schnüffelnder Hund – selbst wenn er praktisch „garnichts tut“ – Grund genug, die Brut aufzugeben und zu bereits gelegten Eiern nicht mehr zurück zu kehren“, sagt Elke Grimm, Fachdienstleiterin Naturschutz des Kreises Groß-Gerau. Um solchen Fällen vorzubeugen, gilt hier Leinenpflicht für Hunde und Wegegebot für alle BesucherInnen.

Das Landschaftsschutzgebiet ist 4094 ha groß und umfasst neben den Naturschutzgebieten „Mönchbruch von Mörfelden und Rüsselsheim“, „Sauergrund“ und „Der Niederwald von Groß-Gerau“ großflächige Wälder und Wiesen zwischen Groß-Gerau und Mörfelden-Walldorf. Es ist in zwei Zonen eingeteilt. In Schutzzone I gelten die schärferen Regeln, auf die nun durch die neuen Schilder hingewiesen wird. Diese Schilder sind die ersten, die aufgestellt wurden. „Das ist noch ein gutes Stück Arbeit!“, sagt Klaus Velbecker, Leiter des Forstamts Groß-Gerau. Er stellt auch klar: „Wir werden hier, sobald die Schilder angebracht sind, unsere Überwachungstätigkeit auf die Wiesenbereiche ausdehnen. Dort registrierte Verstöße führen erstmalig zu einer Ermahnung, beim zweiten Mal zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren – sprich: Bußgeld“.

Das Schutzgebiet existiert seit März 2006. Seitdem gelten hier diese besonderen Vorschriften zum Vogelschutz. Da allerdings bisher keine Schilder Informationen hierzu vermittelten, wusste kaum jemand über die Ver- und Gebote Bescheid. Ab sofort kann sich niemand auf Unwissenheit berufen, wenn gegen die Verordnung verstoßen wird.