Fördermaßnahmen
- III.1.1 Räumung und
- III.2.2 Waldschutz II
nach der Extremwetterrichtlinie-Wald vom 01. April 2021
Mit Erlass vom 25.11.2021 des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) werden ab dem 01. Dezember 2021 die Fördermaßnahmen Nr. III.1.1 „Räumung von Kalamitätsflächen“ und Nr. III.2.2 „Waldschutz II“ bis auf Weiteres von der Förderung ausgesetzt.
Aufgrund knapper Haushaltsmittel sieht sich der Richtliniengeber veranlasst, forstpolitische Förderschwerpunkte zu setzen. Diese liegen zukünftig vor allem in der Förderung von Maßnahmen der Verkehrssicherung und in der Förderung der Wiederbewaldung.
Sofern die genannten Fördermaßnahmen wieder aktiviert werden sollten, informieren wir Sie an dieser Stelle umgehend.